Durch den in der Bezirksversammlung am 27. April 2023 beschlossenen Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE könnten auf Altonaer Hausdächern bald mehr Solaranlagen für klimafreundlichen Strom sorgen. Hauseigentümer, die ihren eigenen Strom auf dem Dach erzeugen wollen, müssen dazu auch in die Lage versetzt werden.
Die Produktion notwendiger, emissionsfreier Energie auf dem eigenen Hausdach wird in großen Teilen der Elbvororte unnötig erschwert. Schuld daran sind in Altona beschlossene bürokratische Hürden bei der Erteilung der Genehmigung von Solaranlagen, die die Energiewende unnötig erschweren und damit uns allen schaden.
Das gilt für die sogenannten Erhaltungsgebiete, für die es einen Milieuschutz gibt, durch den die „städtebauliche Eigenart“ dieser Gebiete bewahrt werden soll. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass der Klimaschutz dort ausgebremst wird. Vielmehr gilt es, beide Schutzgüter in Einklang miteinander zu bringen. Schließlich sollen nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz alle geeigneten Dachflächen im Stadtgebiet zur Stromerzeugung genutzt werden
Mit dem nun beschlossenen Antrag in der Bezirksversammlung vom 27. April soll genau das bewirkt werden. Genehmigungen für Solaranlagen sollen in den Schutzgebieten immer dann erteilt werden, wenn dies auch bei Baudenkmälern grundsätzlich möglich ist. Diese Grundsätze hat das Denkmalschutzamt in seinen Leitlinien „Zum Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand“ festgeschrieben. Was bei Baudenkmälern funktioniert, muss für Gebäude in Erhaltungsgebieten allemal gelten.