CDU-Bezirksfraktion Altona:

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Die CDU-Fraktion macht sich schon länger dafür stark, Nachbarschaftsgewerbe in schweren Zeiten zu schützen. So ist es in Altona seit 2020 möglich, Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Parkbuchten zur Außengastronomie zu erteilen. Davon profitierten insbesondere nachbarschaftlich-orientierte, inhabergeführte Betriebe. Was zuerst nur für ein Jahr gedacht war, hat so erfolgreich funktioniert, dass die Genehigungen bis 2023 unbürokratisch verlängert wurden. Die CDU möchte nun mit ihrem Antrag dafür sorgen, dass diese Möglichkeit bis 2025 weiter erhalten bleibt. Die Inflation, gestiegene Mieten und die Erhöhung der Mehrwertsteuer 2024 stellen die Gastronomiebetriebe nämlich vor neue Herausforderungen.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hingegen zeigt, dass die Außengastronomie sich sehr gut in die Quartiere einfügt, hervorragend angenommen wird und aufgetretene Konflikte weitestgehend gelöst werden konnten. Auch andere Gewerbe wie der Einzelhandel profitieren enorm vom einer Frequenzerhöhung in den Altonaer Geschäftsstraßen. So hat sich die Außengastronomie als Katalysator für Einkaufen in den Vierteln erwiesen und steht im Interesse einer nachhaltigen, wirtschaftlich gesunden Quartiersentwicklung. Dass dabei die jeweils geltenden Gehwegbreiten sowie die Ruhezeiten in den Abendstunden respektiert werden müssen, versteht sich von selbst, und soll vom Bezirksamt regelmäßig überwacht werden.

Der Antrag der CDU wird nun weiter im zuständigen Ausschuss behandelt.

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