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Unbürokratisch helfen: Kommunales Corona-Konjunkturprogramm für die Altonaer Gastronomie

Die Corona-Pandemie hat schon im Jahr 2020 viele Gastronomie-Betriebe an den Rand ihrer Existenz gebracht, viele Restaurants und Cafés konnten aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur eingeschränkt Gäste empfangen. Die Altonaer Politik hat darauf im vergangenen Jahr mit einer ausgeweiteten Genehmigung von Sondernutzungen für Außengastronomie geantwortet, auch in Bereichen von Parkplätzen und auf sonstigen öffentlichen Flächen, die üblicherweise nicht der Gastronomie zur Verfügung stehen.

Die betroffenen Betriebe konnten durch vermehrte Außengastronomie zumindest einen Teil ihrer Verluste kompensieren. Viele Gastronomiebetriebe in Altona haben dieses Angebot in Anspruch genommen, insgesamt wurden rund 800 Genehmigungen für Sondernutzung vom Bezirksamt erteilt. Diese Genehmigungen sind mit Ende des Jahres 2020 erloschen.

Die CDU-Fraktion Altona hat sich im heutigen Hauptausschuss erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erteilten Genehmigungen jetzt automatisch unbürokratisch und gebührenfrei bis Ende 2022 verlängert werden, denn eine erneute Antragstellung und -erteilung ist ein aufwendiger bürokratischer Akt – auf Seiten der antragstellenden Gastronomiebetriebe ebenso wie auf Seiten der Altonaer Bezirksverwaltung.

„Viele Gastronomie-Betriebe überleben die Corona-Krise mit Ach und Krach. Auch in diesem Jahr wird das öffentliche Leben nur eingeschränkt möglich sein und damit auch die Gastronomie weiter leiden. Wir sehen die gebührenfreie Verlängerung der erteilten Genehmigungen als kommunale Konjunkturhilfe, die ganz direkt bei den Restaurants und Cafés ankommt. Sobald sie wieder öffnen dürfen und das Wetter Außengastronomie zulässt, können sie durchstarten – ohne Anträge stellen, Gebühren zahlen oder auf Genehmigungen warten zu müssen. Wir freuen uns über die Zustimmung für unseren Antrag und behalten die Belange der Gastronomie weiter im Blick“, so Sven Hielscher, Fraktionschef der CDU Altona.

Alle Gastronomiebetriebe, deren Anträge auf Sondernutzung im vergangenen Jahr genehmigt wurden, werden in den kommenden Wochen hierüber schriftlich informiert.

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