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Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg – Bezirksamt Altona präsentiert Vorschlag für gute Integration

Das Bezirksamt Altona hat in den vergangenen Monaten die Nutzungsperspektive der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg in Blankenese eingehend geprüft. Dem Planungsausschuss wurde nun ein Vorschlag unterbreitet, wie der Standort künftig genutzt werden könnte.

Um die an vielen Stellen bereits verstetigte gute Integration in Altona weiterführen und die zukünftige Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten zu können, wird seitens des Bezirksamtes Altona vorgeschlagen, die jetzige Fläche künftig als allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Altonas Bezirksamtsleiterin Dr. Stefanie von Berg:„In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Unterbringung geflüchteter Menschen am Björnsonweg mit einem Klima der guten Integration verbunden war. Familien, die dort leben, sind gut aufgenommen worden. Eine rechtssichere Möglichkeit – auch im Sinne einer guten Integration – könnte sein, ein Baurecht dahingehend zu schaffen, dass am Björnsonweg auch künftig Menschen mit Fluchtgeschichte dauerhaft wohnen können. Dies wäre beispielsweise durch Wohnungsamt-gebundenen Wohnraum möglich. Entschieden ist jedoch noch nichts, es ist nun Sache der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes, Nutzungsvarianten eingehend zu prüfen und einen Bebauungsplan zu erstellen.“

Gesche Boehlich, Vorsitzende der GRÜNEN-Bezirksfraktion: „Das angestoßene Verfahren will einerseits den dringend gebrauchten geförderten Wohnungsbau auf den Weg bringen und für Wohnungen sorgen, die an die Vergabe durch das Wohnungsamt gebunden sind. Davon haben wir in Altona viel zu wenige. Andererseits soll das Grabeland am Björnsonweg mit in den B-Plan und als Grünfläche gesichert werden. So können wir die Integration von Geflüchteten weiterhin erleichtern und zugleich für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht sorgen.“

Thomas Adrian, Vorsitzender der SPD-Bezirksfraktion: In der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg wird hervorragende Integrationsarbeit geleistet, deshalb hätten wir uns den Fortbestand der Unterkunft gewünscht. Leider ist dies nicht möglich. Die frei werdenden Flächen wollen wir nun dem geförderten Wohnungsbau zuführen und somit die Wohnungsbauziele des Senats, insbesondere im Segment der Wohnraumförderung stützen. Vor Ort sollte dabei das Ziel sein, vor allem für die Zielgruppe der Geflüchteten, eine Perspektive zu schaffen um auch weiter im Stadtteil Blankenese leben zu können.“

Sven Hielscher, Vorsitzender der CDU-Bezirksfraktion: „Wir schaffen mit der Planungsausweisung Wohnen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“ 

Anhand der bestehenden Gebäude wurde eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.000 bis 3.500 Quadratmeter ermittelt, welche bei einer möglichen Neuplanung auf diese übertragen werden könnte. Eine Nachnutzung der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur sollte geprüft werden. Um zu 100 Prozent geförderten Wohnungsbau umsetzen zu können, ist zu überlegen und zu prüfen, ob die Fläche an Fördern & Wohnen AöR übertragen werden könnte. 

Ergänzend könnte es dann Regelungen zwischen Hamburg Wasser, der Sozialbehörde und Fördern & Wohnen AöR geben, in dem zum einen geregelt würde, dass die Fläche an Fördern & Wohnen AöR übertragen wird und zum anderen der Anteil an Wohnraum mit Wohnungsamt Bindung festgelegt wird. Zudem würde geregelt, dass dorthin vor allem Geflüchtete mit Wohnberechtigung vom Wohnungsamt vermittelt werden können. 

Der durch das Bauvorhaben erforderliche Waldersatz, würde auf stadteigenen Flächen erfolgen, zusätzlich wären Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich. Bei dieser Variante müsste die aktuell vorhandene Unterkunft zunächst zurückgebaut werden, um dann städtebaulich hochwertigen Wohnraum ermöglichen zu können. Das sogenannte Grabeland wäre durch eine Grünausweisung im Gegenzug dauerhaft für eine Grünnutzung gesichert.

Der Planungsausschuss wird nun gebeten, in seiner kommenden Sitzung die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen, den bestehenden Baustufenplan aufzuheben und einen Prüfauftrag zur Grundstücksübertragung zu erteilen. 

Hintergrund: An der Südseite des Björnsonweg befinden sich, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende. Die Unterkünfte wurden auf Grundlage der bis zum 31.12.2019 geltenden Sonderregelung des § 246 Abs. 9 BauGB genehmigt. Aufgrund eines in einem Nachbarstreitverfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg abgeschlossenen Vergleichs zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), Fördern & Wohnen AöR und dem Nachbar*innen muss das  befristet genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückgebaut werden. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann nicht über den im Vergleich bestimmten Zeitpunkt hinaus verlängert werden. Nach Ablauf der Befristung ist die Fläche wieder aufzuforsten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft; für diesen Fall hat sich die FHH verpflichtet, den Verlust der Waldfläche möglichst orts- und funktionsnah zu kompensieren.

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